Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Aktuelle Meldung

Verbot von Beuteln aus „Biokunststoffen“ im Bioabfall ab 1. Januar 2025


Die Entsorgung von Bioabfällen in Sammelbeuteln aus Kunststoff ist seit jeher verboten. BAK-Sammelbeutel stellen die Bioabfall-Verwertung vor zwei Probleme: Einerseits können sie bei der Sortierung nicht eindeutig von Kunststoffsammelbeuteln unterschieden werden. Andererseits reicht die Zeit zwischen der Entsorgung von Bioabfällen in der Biotonne und der Abholung bis zur Anlieferung beim Verwerter nicht aus, damit sich die Beutel zersetzen können. Das führt dazu, dass sie genau wie andere fälschlicherweise in der Biotonne entsorgten Gegenstän­de Fremd- bzw. Störstoffe im Bioabfall darstellen.

Damit eine qualitativ hochwertige Verwertung der angelieferten Bioabfälle stattfinden kann, müssen Fremd- bzw. Störstoffe durch vorgelagerte Verar­beitungsschritte aufwendig von den eigentlichen Bioabfällen getrennt wer­den, um Rückstände in den Endprodukten, wie beispielsweise Kunststoff­schnipsel im Kompost, möglichst zu vermeiden.

Die Bioabfälle des Landkreises Konstanz werden aktuell bei der RETERRA Hegau-Bodensee GmbH in Singen zu Biodünger, Kompost, Biogas und Strom verarbeitet. Durch Novellierung der Bioabfallverordnung gelten erstmals Vorgaben zu Qualitätsstandards bei der Anlieferung von Bioab­fällen beim Verwerter.

Entspricht der angelieferte Bioabfall nicht diesen Vorgaben, kann der Verwerter sogar von einem Rückweisungsrecht Ge­brauch machen.

Die Annahme des Bioabfalls kann verweigert bzw. eine Nachsortierung vor Annahme verlangt werden!

Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen hat aufgrund dieses Sachverhalts ihre Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen angepasst. In der Änderungssatzung wird geregelt, dass "Stoffe, die dazu dienen, den anschließenden Verwertungsprozess zu beeinträchtigen", nicht in die Biotonne gegeben werden dürfen. Beutel aus Biokunststoffen fallen unter diese beschriebenen Stoffe. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die jeweils gültige Satzung finden Sie auf unserer Homepage.

Der satzungsrechtliche Ausschluss von BAK-Beuteln im Bioabfall ist einer von weiteren Schritten, die Qualität des Bioabfalls im Landkreis Konstanz zu steigern.