Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Aktuelle Meldung

Grundsteuerhebesätze 2025 vom Gemeinderat beschlossen!


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die ab dem 01.01.2025 in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen geltenden Grundsteuerhebesätze beschlossen.

Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke) wurde der Hebesatz so beschlossen, dass die Gemeinde ab 2025 das gleiche Steuervolumen aus der Grundsteuer A einnehmen wird (aufkommensneutral). Der Hebesatz liegt bei 520 v.H. Allerdings kann es in einzelnen Fälle zu Belasungsverschiebungen kommen.

Bei der Grundsteuer B beträgt der Hebesatz bei einer aufkommensneutralen Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzte 72,73 v.H. Allerdings macht die aktuelle Finanzlage der Gemeinde eine Erhöhung des Steuervolumens aus der Grundsteuer B notwendig. Der Gemeinderat hat deshalb einen Hebesatz von 80 v.H. beschlossen, was eine Steigerung des bisheringen Steuervolumen um 75.000 € bedeutet. Gemessen im alten Recht wäre dieser Hebesatz (330 v.h.) noch deutlich unter dem Durchschnitt aller Kommunen im Landkreis Konstanz (2024: 341,4) und aller Kommunen im Land Baden-Württemberg (2024: 374,0 v.H.). Auch hier kann es in einzelnen Fällen zu erheblichen Belastungsverschiebungen kommen.

Die Gemeindeverwaltung kann nun mit der Grundsteuerveranlagung starten. Diese wird voraussichtlich bis Mitte Januar 2025 abgeschlossen sein, sodass die Bescheide verschickt werden können.

Wenn Sie schon wissen wollen, wie hoch die auf Ihr Grundstück anfallende Grundsteuer ab 2025 sein wird, können Sie diese selbst berechnen. Sie nehmen einfach den für Ihr Objekt vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag (gemäß dem Ihnen vorliegenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes) für die Grundsteuer B mal den Hebesatz, also Grundsteuermessbetrag x 0,8. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist dann der neue Grundsteuerbetrag.

Bei Fragen stehen Ihnen Frau Eckert unter Tel. 07773 930021 und Frau Keller unter Tel. 07773 930020 zur Verfügung. Eine Anfrage per E-mail richten Sie bitte an steueramt(at)bodman-ludwigshafen.de.

Nähere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen.