Bebauungsplan "Bahnhofstraße West 1. Änderung und Erweiterung" erneut beschlossen
Inkraftsetzung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bahnhofstraße West“ nach einer weiteren Durchführung des Verfahrens nach § 214 BauGB am 5. März 2025 erneut als Satzung beschlossen. Der Planbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1694 der Gemarkung Ludwigshafen, zwischen der Bahnhofstraße und der Radolfzeller Straße. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rückwirkend zum ursprünglichen Zeitpunkt, dem 18. Dezember 2021, in Kraft gesetzt.
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung während der Dienststunden im Rathaus Ludwigshafen, Hafenstraße 5, Zimmer 10, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften oder der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO bzw. § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Mängel der Abwägung sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde gelten gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bodman-Ludwigshafen, 11. März 2025
Christoph Stolz
Bürgermeister