Neue Regeln für Mietverträge
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen wurde vom Land Baden-Württemberg in die Liste der Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" verschiedener mietrechtlicher Verordnungen aufgenommen. Diese Verordnungen gelten zunächst bis zum 31.12.2026. Im Einzelnen:
- Mietpreisbegrenzungsverordnung
(Gesetzblatt 2025 Nr. 144) - Kappungsgrenzenverordnung
(Gesetzblatt 2025 Nr. 145) - Kündigungssperrfristverordnung
(Gesetzblatt 2025 Nr. 146)
Die Gründe sind im Gesetzblatt Nr. 144 ausführlich erläutert. Links zu den Verordnungen finden Sie unten.
Was bedeutet das?
- Mietpreisbegrenzungsverordnung
Bei einer Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556 d BGB).
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem aktuellen Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen.
- Kappungsgrenzenverordnung
Bei Erhöhungen darf sich die Miete für Wohnungen innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze) (§ 558 BGB). Die "normale" Grenze sind 20%. Ausgenommen sind Mieterhöhungen wegen Modernisierungen und ähnliches.
- Kündigungssperrfristverordnung
Eigentumswohnungen dürfen erst 5 Jahre (statt normalerweise 3 Jahre) nach Kauf wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn der Mietvertrag beim Kauf schon bestand (§ 577 d BGB).
Informationen des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen und Links zu den Gesetzblatt-Ausgaben finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg:
Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen
Den Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen einschließlich Online-Rechner finden Sie hier: