Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Aktuelle Meldung

Neue Regeln für Mietverträge


Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen wurde vom Land Baden-Württemberg in die Liste der Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" verschiedener mietrechtlicher Verordnungen aufgenommen. Diese Verordnungen gelten zunächst bis zum 31.12.2026. Im Einzelnen:

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung
    (Gesetzblatt 2025 Nr. 144)
  • Kappungsgrenzenverordnung
    (Gesetzblatt 2025 Nr. 145)
  • Kündigungssperrfristverordnung
    (Gesetzblatt 2025 Nr. 146)

Die Gründe sind im Gesetzblatt Nr. 144 ausführlich erläutert. Links zu den Verordnungen finden Sie unten.

Was bedeutet das?

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung

Bei einer Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556 d BGB).

Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem aktuellen Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen.

  • Kappungsgrenzenverordnung

Bei Erhöhungen darf sich die Miete für Wohnungen innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze) (§ 558 BGB). Die "normale" Grenze sind 20%. Ausgenommen sind Mieterhöhungen wegen Modernisierungen und ähnliches.

  • Kündigungssperrfristverordnung

Eigentumswohnungen dürfen erst 5 Jahre (statt normalerweise 3 Jahre) nach Kauf wegen Eigenbedarf gekündigt werden,  wenn der Mietvertrag beim Kauf schon bestand (§ 577 d BGB).

Informationen des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen und Links zu den Gesetzblatt-Ausgaben finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg:

Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen

Den Mietspiegel für Bodman-Ludwigshafen einschließlich Online-Rechner finden Sie hier: