Pflicht-Führerschein-Umtausch
22.01.2026
Alle Führerscheininhaber, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 2033 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Umtauschpflicht erfolgt gestaffelt nach Ausstellungsjahr.
Wichtige Fristen:
- 1999-2001: bis 19. Januar 2026
- 2002-2004: bis 19. Januar 2027
- 2005-2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2013-18.01.2013: bis 19.01.2033
Was Sie für den Umtausch benötigen:
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Lichtbild in Papierform
Wichtig für Inhaber von Papierführerscheinen:
- Geburtsjahrgänge ab 1953: Der Papierführerschein hat seine Gültigkeit bereits am 19.10.2025 verloren.
- Geburtsjahrgänge 1952 oder früher: Papierführerscheine können bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Die erforderlichen Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten abgeben werden. Gerne unterstützen wir Sie dort auch beim Ausfüllen des Antrags.
Wer die Frist versäumt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarngeld. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, der alte Führerschein verliert lediglich seine Gültigkeit als Dokument.