Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von dort Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in mit einer Wohnung in Deutschland, die/der am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen müssen Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Wahlamt der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (ausfüllbares PDF)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Wahlamt zur Klärung des Wahlrechts in Verbindung setzen.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen.
Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis (ausfüllbares PDF)
Auch dieser Antrag muss im Original unterschrieben beim Wahlamt bis Sonntag, 19. Mai 2024, eingehen.
Alle Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie auch beim Wahlamt der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen oder im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.
Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an den Wahlen in allen Amtssprachen der EU.