Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Schlößle"

Veröffentlichung des Entwurfs

Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen stellt die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Schlößle" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a des Baugesetzbuchs auf. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das "Schlößle", Schlößleweg 10, Flst.-Nr. 315/6 der Gemarkung Ludwigshafen.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Beschränkung neuer Zweit- und Ferienwohnungen entsprechend den Wohnbaupolitischen Grundsätzen der Gemeinde. Die Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplans werden auf den Erweiterungsbereich nicht erstreckt.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und den umweltbezogenen Informationen vom

3. Oktober 2026 bis 2. November 2026

im Internet veröffentlicht und ist über den Internetauftritt der Gemeinde, www.bodman-ludwigshafen.de bzw. https://www.bodman-ludwigshafen.de/Hafenstrasse abrufbar.

Umweltbelange werden von der Änderung nicht berührt.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird der Entwurf beim wird Bürgermeisteramt Bodman-Ludwigshafen, Rathaus Ludwigshafen, Hafenstraße 5, im 1. OG öffentlich ausgehängt. An Wochenenden und generell Freitag nachmittags ist das Rathaus geschlossen und die Einsichtnahme nicht möglich.

Stellungnahmen sind während der Veröffentlichungsfrist beim Bürgermeisteramt Bodman-Ludwigshafen vorzubringen. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bodman-Ludwigshafen, den 16. September 2026

Christoph Stolz
Bürgermeister

Entwurf der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Schlößle"

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