Der Gutachterausschuss der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen hat die Bodenrichtwerte zuletzt zum Stichtag 1.1.2026 ermittelt. Dazu wurden wieder alle Kaufverträge, die 2025 über Liegenschaften im Gemeindegebiet geschlossen wurden, mit Hilfe der Bauakten intensiv ausgewertet. Insgesamt haben sich die Bodenrichtwerte gegenüber 2025 nicht geändert. Es gab lediglich Korrekturen im Einzelfall.
Die Bodenrichtwerte zum 1.1.2022, die für die Grundsteuerfestsetzung relevant sind, finden Sie über das Bodenrichtwert-Portal "BORIS". Wählen Sie dort "Bodenrichtwerte Grundsteuer B". Eine Anpassung der Grundsteuer an geänderte Bodenrichtwerte findet nach dem Landesgrundsteuergesetz erst auf der Basis der Werte zum 1.1.2029 statt.
Die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie auf "Boris-BW" über den linken Button. Für frühere Jahre ab 2022 können Sie rechts oben auf der Seite umschalten auf "historische Werte".
Sie finden hier den Link zum Portal:
Hierüber können Sie die Bodenrichtwerte für jedes einzelne Grundstück abrufen.
Den Marktbericht des Gutachterausschusses erhalten Sie gegen eine vorab zu zahlende Gebühr von 25 Euro als pdf-Datei.
Gutachten sind gefragt
Der Gutachterausschuss bittet um Ihre Mithilfe
Der Gutachterausschuss der Gemeinde ermittelt die Bodenrichtwerte über die Auswertung der Kaufpreise, die im Laufe eines Jahres für Immobilien gezahlt werden. Zum Abgleich der Ergebnisse ist der Gutachterausschuss aber auch daran interessiert, wie private Gutachter Immobilien in Bodman-Ludwigshafen bewerten. Daher bittet der Gutachterausschuss Eigentümer, die für eine Immobilie ein Gutachten erstellen lassen, dem Gutachterausschuss eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
Die Gutachtenkopien können über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stabstelle Baurecht und Grundstücksverkehr der Gemeinde, Herrn Burger, abgegeben werden oder per E-Mail an gutachterausschuss(at)bodman-ludwigshafen.de oder über das entsprechende Service-BW-Postfach. Selbstverständlich wird der Inhalt der Gutachten nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses zugänglich gemacht, die zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet sind.