Parkgebührenverordnung
Sehr geehrte/r Autofahrer/in, ab diesem Jahr gilt die Parkgebührenpflicht in der ganzen Saison täglich vom 15. März bis einschließlich 1. November“. Bitte lösen Sie daher in dieser Zeit immer einen Parkschein am Automaten.
Sehr geehrte/r Autofahrer/in, ab diesem Jahr gilt die Parkgebührenpflicht in der ganzen Saison täglich vom 15. März bis einschließlich 1. November“. Bitte lösen Sie daher in dieser Zeit immer einen Parkschein am Automaten.