In der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen spielt das Baurecht eine große Rolle. Für alle bebauten Bereich bestehen Bebauungspläne unterschiedlicher Regelungsdichte, zum Teil ergänzt durch örtliche Bauvorschriften.
Für alle Wohngebiete gilt unsere Stellplatzsatzung. In praktisch allen Bebauungsplänen sind zur Umsetzung der 2018 beschlossenen Wohnbaupolitischen Grundsätze die Schaffung neuer Zweitwohnungen ausgeschlossen und die Schaffung neuer Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig.
Wir haben sehr viele Bebauungspläne. Um den Zugriff zu erleichtern haben wir fast alle eingescannt bzw. als PDF abgespeichert, zum Teil auch als CAD-Datei.
Sie finden die Bebauunspläne, Bauvorschriften und Entwürfe über den unten stehenden Link in unserer „Cloud“. Die Integration in die bundesweite Raumordnungsdatenbank ist in Arbeit und wird diese Cloud ersetzen.
Bitte beachten Sie allgemein: Verbot von Zweitwohnungen
In allen Bebauungsplänen ist die Nutzung von Wohnungen als Nebenwohnung ausgeschlossen. Die Einrichtung von Ferienwohnungen ist genehmigungspflichtig.
Stellplätze bei Wohnungen:
In allen Wohngebieten gilt unsere Stellplatzsatzung (oder gleichlautende Regelungen im Bebauungsplan). Folgende Stellplätze sind nachzuweisen:
- Für Wohnungen bis 35 m² je Wohnung 1 Stellplatz
- Für Wohnungen bis 70 m² je Wohnung 1,5 Stellplätze
- für Wohnungen über 70 m² je Wohnung 2 Stellplätze.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Satzung. Die Satzung ist derzeit im Änderungsverfahren. Näheres finden Sie über den Link unten.
Hier finden Sie unsere Bebauungspläne, Bauvorschriften und Gestaltungssatzungen