In Bodman-Ludwigshafen ist Bauen und Wohnen ein wichtiges Thema. Obwohl die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen keine Baurechtsbehörde ist, spielt das Baurecht eine große Rolle.
Die Ortsbereiche von Bodman und von Ludwigshafen sind flächendeckend mit Bebauungsplänen überzogen. Oft sind es so genannte "Qualifizierte Bebauungspläne", teilweise "Einfache Bebauungspläne".
In allen Bebauungsplänen ist geregelt, dass Wohnungen nicht als Nebenwohnungen genutzt werden dürfen und dass Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zugelassen werden dürfen.
Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema unter folgendem Link:
Für die Zulassung von Ferienwohnungen und sonstige Nutzungsänderungen von Wohnraum gilt die Zweckentfremdungssatzung der Gemeinde. Bitte informieren Sie sich hier:
Ebenfalls nahezu flächendeckend gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde. Diese schreibt für Wohnungen ab 35 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze, abe 70 m² Wohnfläche 2 Stellplätze vor.
Bauplätze
Bauplätze sind in Bodman-Ludwigshafen leider rar. Ob die Gemeinde im Moment etwas im Angebot hat, finden Sie unter www.bodman-ludwigshafen.de/bauplaetze bzw. folgendem Link:
Mietspiegel
Bodman-Ludwigshafen hat einen qualifizierten Mietspiegel. Er ist bis 2026 gültig. Sie finden ihn über www.bodman-ludwigshafen.de/mietspiegel oder folgendem Link:
Zuständiges Baurechtsamt
Das zuständige Baurechtsamt für dieGemeinde Bodman-Ludwigshafen ist das Baurechts- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach. Bitte wenden Sie sich an baurechtsamt(at)stockach.de oder 07771/802-178.
Das Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach setzt ab sofort für alle Baugenehmigungsverfahren und die weiteren auf der Plattform möglichen Verfahren die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (kurz ViBa) ein.
Alle Unterlagen müssen über diese Plattform hochgeladen werden. Voraussetzung dafür ist eine Bund-ID oder ein ELSTER-Zertifikat. Die Anleitung diese zu beantragen finden Sie auf der Plattform.
Burger, Stefan
Stefan Burger
Stabstelle Baurecht & Grundstücksverkehr
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Erschließungsbeiträge zahlen
- Ferienwohnung beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen