Rohbau eines Einfamilienhauses. Der Dachstuhl ist noch nicht vorhanden. Das Bauobjekt ist eingerüstet.

Bauen und Wohnen - Ein Überblick

In Bodman-Ludwigshafen ist Bauen und Wohnen ein wichtiges Thema. Obwohl die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen keine Baurechtsbehörde ist, spielt das Baurecht eine große Rolle.

Die Ortsbereiche von Bodman und von Ludwigshafen sind flächendeckend mit Bebauungsplänen überzogen. Oft sind es so genannte "Qualifizierte Bebauungspläne", teilweise "Einfache Bebauungspläne".

In allen Bebauungsplänen ist geregelt, dass Wohnungen nicht als Nebenwohnungen genutzt werden dürfen und dass Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zugelassen werden dürfen.

Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema unter folgendem Link:

Bebauungspläne

Für die Zulassung von Ferienwohnungen und sonstige Nutzungsänderungen von Wohnraum gilt die Zweckentfremdungssatzung der Gemeinde. Bitte informieren Sie sich hier:

Umnutzung von Wohnraum

Ebenfalls nahezu flächendeckend gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde. Diese schreibt für Wohnungen ab 35 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze, abe 70 m² Wohnfläche 2 Stellplätze vor.

Stellplatzsatzung als pdf

Bauplätze

Bauplätze sind in Bodman-Ludwigshafen leider rar. Ob die Gemeinde im Moment etwas im Angebot hat, finden Sie unter www.bodman-ludwigshafen.de/bauplaetze bzw. folgendem Link:

Bauplätze

Mietspiegel

Bodman-Ludwigshafen hat einen qualifizierten Mietspiegel. Er ist bis 2026 gültig. Sie finden ihn über www.bodman-ludwigshafen.de/mietspiegel oder folgendem Link:

Mietspiegel

Zuständiges Baurechtsamt

Das zuständige Baurechtsamt für dieGemeinde Bodman-Ludwigshafen ist das Baurechts- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach. Bitte wenden Sie sich an baurechtsamt(at)stockach.de oder 07771/802-178.

Das Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach setzt ab sofort für alle Baugenehmigungsverfahren und die weiteren auf der Plattform möglichen Verfahren die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (kurz ViBa) ein.

Alle Unterlagen müssen über diese Plattform hochgeladen werden. Voraussetzung dafür ist eine Bund-ID oder ein ELSTER-Zertifikat. Die Anleitung diese zu beantragen finden Sie auf der Plattform.

Plattform "Virtuelles Bauamt"