Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen stellt den Bebauungsplan „Blütenhang“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a des Baugesetzbuchs auf. Der Geltungsbereich liegt auf Gemarkung Ludwigshafen und umfasst im Wesentlichen die Bebauung in den Straßen „Am Blütenhang“ und, „An der Schnabelburg“ sowie an der Haldenhofstraße und der Straße „Zum Stettelberg“ jeweils ab der Einmündung von „Am Blütenhang“ Er ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung vom
8. Juni 2024 bis 8. Juli 2024
hier veröffentlicht. Die Unterlagen können über die unten stehnden Links heruntergeladen werden.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird der Entwurf beim wird Bürgermeisteramt Bodman-Ludwigshafen, Rathaus Ludwigshafen, Hafenstraße 5, im 1. OG öffentlich ausgehängt. An Wochenenden und generell Freitag nachmittags ist das Rathaus geschlossen und die Einsichtnahme nicht möglich.
Stellungnahmen sind während der Veröffentlichungsfrist beim Bürgermeisteramt Bodman-Ludwigshafen vorzubringen. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bodman-Ludwigshafen, den 5. Juni 2024
Christoph Stolz
Bürgermeister
Übersichtskarte zur Lage des Bebauungsplans Blütenhang
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Blütenhang"