Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Gestaltungssatzungen in Bodman-Ludwigshafen

Sie können sich hier über unsere Gestaltungssatzungen sowie die Entwürfe für ihre Änderung informieren.

In der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen spielt das Baurecht eine große Rolle. Für alle bebauten Bereich bestehen Bebauungspläne unterschiedlicher Regelungsdichte, zum Teil ergänzt durch örtliche Bauvorschriften.

In den Altortbereichen von Ludwigshafen und Bodman gelten eigenständige Gestaltungssatzungen.

Unter den folgenden Links finden Sie die gültigen Gestaltungssatzungen:

Gestaltungssatzung Altort Ludwigshafen

Gestaltungssatzung Bodman-Weiler

Gestaltungssatzung Altort Bodman

Geltungsbereiche sollen reduziert werden

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Geltungsbereiche der Gestaltungssatzungen "Bodman-Weiler" und "Altort Ludwigshafen" reduziert werden sollen. Der Entwurf der Änderungssatzung mit den neuen Lageplänen war bis einschließlich 21. April 2025 veröffentlicht, Sie finden ihn noch unten. Eine Beschlussfassung über die Änderung ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.

Eine inhaltliche Überarbeitung der Gestaltungssatzungen innerhalb der neu definierten Geltungsbereiche soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

Entwurf der Satzung zur 6. Änderung der Gestaltungssatzungen "Bodman-Weiler" und "Altort Ludwigshafen"

Wir sind für Sie da

Die richtige Interpretation von Bebauungsplänen erfordert Kenntnis der baurechtlichen Vorschriften. Um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden, wenden Sie sich gerne an uns.
Herr
Stefan Burger
Stabstelle Baurecht & Grundstücksverkehr
Zimmer 10

Gemeindeverwaltung
Hafenstraße 5
78351 Bodman-Ludwigshafen