Zurück Schritt 3 von 3 Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen Vorab informieren: Allgemeine Informationen Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen. Voraussetzungen Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden. Verfahrensablauf Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich. Erforderliche Unterlagen Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Frist/Dauer Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können. Kosten/Leistung Die Gebühr für die Ersatzmarke beträgt 5,00 Euro. Sonstiges Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Rechtsgrundlage § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde Satzung Hundesteuersatzung Zugehörigkeit zu Steuern & Abgaben