Schritt 3 von 3
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben nur noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis für ihr Kind.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen.