Wasseranschluss anmelden
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Dafür ist das örtliche Bauamt zuständig.
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Sachbearbeiter Infrastruktur & Technische Dienste
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Sachbearbeiter Infrastruktur & Technische Dienste
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Antrag auf Änderung der Anschlussleitung an das öffentliche Trinkwassernetz
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Antrag auf Bauwasser
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Auftrag für Nebenleistungen zur Trinkwasserversorgung
Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
keine
Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde