Sie möchten Ihr Boot einwassern. Die Gemeinde hat in beiden Ortsteilen eine Slipanlage. Beide Anlagen sind nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich.
Sie sind Hauptwohnsitzinhaber der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Inhaber eines Wasser- oder Trockenliegeplatzes innerhalb der Gemeinde, Inhaber einer Gästekarte der Gemeinde oder einer entsprechenden Gästekarte für Inhaber einer Zweitwohnung. Das Slippen ist nur von Montag bis Freitag, nicht aber an Feiertagen, möglich oder nach Terminabsprache mit dem zuständigen Hafenmeister. Die Benutzung ist gebührenpflichtig.
Slipanlage Ludwigshafen:
Sie sind Hauptwohnsitzinhaber der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, sie haben einen Liegeplatz im Gemeindehafen Bodman, Gemeindehafen Ludwigshafen oder bei den Wassersportfreunden Ludwigshafen oder sie haben einen Trockenliegeplatz beim sog. Mollweide-Steg. Die Bootsgröße ist auf flachgängige Boote bis 1.500 kg und ohne festen Kiel beschränkt. In der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres ist das Slippen mit Motorkraft verboten.
Slipanlage Bodman:
Bitte melden Sie sich beim zuständigen Hafenmeister. Bitte bringen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie zum eingeschränkten Personenkreis gehören.
Slipanlage Ludwigshafen:
Mit einem Nachweis, dass Sie zum eingeschränkten Benutzerkreis gehören, bekommen Sie auf der Gemeindekasse einen Schlüssel für die Slipanlage gegen Kaution.
Nachweis, dass Sie zum eingeschränkten Personenkreis gehören. Siehe "Voraussetzungen".