Mitteilung der Bankverbindung zur Überweisung von Guthaben
Auf Ihrem Abgaben-/Steuerbescheid, den Sie von der Gemeindeverwaltung erhalten haben, ist ein Guthaben ausgewiesen. Ihre Bankverbindung liegt der Gemeindeverwaltung bisher nicht vor. Um sich dieses Guthaben auszahlen lassen zu können, möchten Sie daher Ihre Bankverbindung mitteilen.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Mitteilung der Bankverbindung zur Überweisung von Guthaben
Auf Ihrem Abgaben-/Steuerbescheid ist ein Guthaben ausgewiesen. Da der Gemeindeverwaltung noch keine Bankverbindung Ihrerseits vorliegt, möchten Sie diese nun mitteilen.
Sie füllen die Mitteilung aus und senden diese anschließend an die Gemeindekasse zurück. Wichtig ist, dass die Mitteilung vollständig ausgefüllt ist, so dass das Guthaben eindeutig Personen und Kassenzeichen zugeordnet werden kann.
Für die Erstattung des Guthabens sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
In der Regel wird das Guthaben innerhalb weniger Tage nach Eingang der Mitteilung erstattet.
Es fallen keinerlei Kosten an.
Ihre Bankverbindung wird nach Erstattung des Guthabens nicht hinterlegt und gleich wieder gelöscht.