Fremdenverkehrsabgabe
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist ein Beitrag besonderer Art und ist eine Gegenleistung für die Leistungen der Gemeinde, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs entstehen. Durch den Fremdenverkehrsbeitrag soll der Personenkreis, der aus dem Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile hat, an diesen Leistungen beteiligt werden. Ob der Vorteil unmittelbaren oder mittelbaren Charakter hat, ist dabei unerheblich (dies wird sich allerdings bei der Höhe des Vorteilsatzes niederschlagen). Das Vorteilsprinzip gilt auch in der Form von möglichen Vorteilen. Ob der einzelne die sich aus dem Fremdenverkehr ergebenden Vorteile tatsächlich nutzt, ist beitragsrechtlich ohne Bedeutung.
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Sachbearbeiterin Kasse
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Umsatzmeldung Fremdenverkehrsabgabe
Alle natürliche und juristische Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Sie füllen die Umsatzmeldung aus und senden diese an die Gemeinde zurück.
Umsatzmeldung
Siehe Anschreiben
Der Beitrag bemisst sich nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen, insbesondere den Mehreinnahmen, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr in der Gemeinde erwachsen. Maßgebend für die Abgabe ist der Nettoumsatz des Jahres welcher dem Erhebungszeitraum voran geht und in der Gemeinde erzielt wurde. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Der Umsatz wird mit einer Richtzahl multipliziert. Diese spiegelt das Verhältnis Umsatz /Gewinn der einzelnen Branchen wieder und wird der Richtsatzsammlung des Bundesamtes für Finanzen entnommen. Das Ergebnis wird wiederum mit einer Messzahl vervielfacht. Diese richtet sich nach dem Vorteil der einzelnen Branche am Fremdenverkehr. Dieses Ergebnis wird dann noch einmal mit einem Messbetrag multipliziert. Der Beitrag beträgt 5 v. H. des Messbetrages. Der Beitragssatz und die Vorteilssätze für die einzelnen Berufsgruppen ergeben sich aus der Satzung.