Beantragung von Ausweisdokumenten für Auslandsdeutsche
Vorab informieren:
Die Zuständigkeit für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland liegt grundsätzlich bei der deutschen Auslandsvertretung, in deren Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Beantragung auch bei einer innerdeutschen Personalausweis- bzw. Passbehörde erfolgen. Die Beantragung erfolgt jedoch immer unter Vorbehalt, da in jedem Einzelfall eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Um neue Ausweispapiere für Sie beantragen zu können, benötigen wir vorab folgende Angaben, um die erforderliche Passermächtigung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung einholen zu können:
- Name
- Vornamen (alle)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Hauptwohnsitz (komplette Anschrift)
Bitte lassen Sie uns diese Angaben vollständig vorab per Email zukommen: meldeamt(at)bodman-ludwigshafen.de
Nach Vorliegen der Passermächtigung kann ein Termin im Bürgerbüro gebucht werden.
Benötigte Unterlagen, die im Original und in Kopie zur Antragstellung hier vor Ort mitzubringen sind:
- bisheriger Reisepass/Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung / Auszug aus dem Familienbuch (bei Schweizer Heiratsurkunden muss die Namensführung vorliegen)
- ggf. Einbürgerungsurkunde (nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
- Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung der Schweizer Meldebehörde mit dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
Sofern für eine Person unter 18 Jahren ein Pass beantragt wird, benötigen wir zusätzlich noch:
- Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
- Pass oder Personalausweis der Eltern
- Ausländerausweis der Eltern
- Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Namensführung
- ggf. Abmeldebestätigung der Eltern vom letzten Wohnort in Deutschland
Die Höhe der Gebühren hängt von der Art des Dokumentes und vom Alter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Beantragung ab. Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte eines deutschen Kontos entrichtet werden (Kreditkarten werden nicht akzeptiert).
§ 8 Abs. 4 PAuswG
§ 19 Abs. 4 PassG