Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Dienstleistung

Nach dem Ja-Wort

Durch Ihre Eheschließung ergeben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, z.B. Name oder Adresse. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.

Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat auch Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:

  • ·Arbeitgeber

Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung bekannt geben.

  • Finanzamt

Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung, Sie erhalten dann automatisch die Steuerklasse 4, nachdem die Meldebehörde die Heirat im Melderegister eingetragen hat.

  • Banken und Versicherungen

Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto/Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen, z.B. Kopie der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde).

  • Kabelanbieter

Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie auch diesem die Namensänderung mitteilen.

  • Telefonanbieter

Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren korrekten Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen

  • Versorgungsunternehmen

Als EigentümerIn einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie MieterIn sind, sind meistens nur Ihr VermieterIn und die Versorgungsunternehmen für Fernwärme, Gas und Wasser Vertragsparteien. Lediglich mit Ihrem Stromversorgungsunternehmen haben Sie als MieterIn üblicherweise einen Vertrag. Diesen sollten Sie ändern.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeiterin Personal, Bildung, Kinder- & Jugendarbeit, Standesbeamtin
  • Sachbearbeiterin Zentrale Dienste, Standesbeamtin
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Team