Warum das Parken auf unseren Parkplätzen Gebühren kostet, finden Sie im Punkt "Warum überhaupt Parkgebühren". Um die Gebühren zu vermeiden, wichen viele Gäste in unsere Wohngebiete aus. Unsere Bürgerinnen und Bürger und auch Urlauber in den Ferienwohnungen dort fühlten sich fast wie auf einem Parkplatz. Es war oft kein Durchkommen für die Feuerwehr frei. Daher ist das Parken in unseren Wohngebieten zeitlich beschränkt. Mit ausgelegter Parkscheibe darf in Bodman 2 Stunden geparkt werden, in Ludwigshafen 1 Stunde.
Wo steht das?
In den Einfahrten zu den Wohngebieten stehen "Zonen-Haltverbote".
In Bodman:
- an allen Abzweigungen von der Kaiserpfalzstraße bergauf
- an der Seestraße beim "Seeum" und in der Nähe des Urweltmuseums
In Ludwigshafen:
- in der Straße "Salzbachäcker" an der Abzweigung von der B 31 beim Edeka
- an der Kreuzung "Blütenweg" - "Salzbachäcker"
- in der Straße "Am Gießbach" am Ende der "Spielstraße"
- in der Straße "Am Blütenhang"
- in der Rathausstraße an der Abzweigung von der B 31 beim Atelierhaus
- im Schlößleweg oberhalb der Ausfahrt vom Parkplatz
- in der Mühlbachstraße mit unterschiedlichen Regelungen
- an der Abzweigung von der B 34 gegenüber der Saftkelterei Sinner
- bei der evangelischen Kirche
- unterhalb der Einmündung des Fuchswegs
- in der Talstraße gegenüber der Schulsportanlage
- In der Wiesenstraße bei der Schulsportanlage
Sie haben die Schilder übersehen?
Das kann leider vorkommen. Die Verwarnungsgeld-Sätze des bundeseinheltlichen Bußgeldkatalogs beruhen auf der Annahme, dass Sie "fahrlässig" gegen die Regeln verstoßen haben. Absicht ("Vorsatz") kostet das Doppelte. Bitte sehen Sie das Verwarnungsgeld als "Lehrgeld".
Wo kann man länger parken?
Auf unseren Parkplätzen - meist gegen Gebühr, aber teilsweise zu günstigen Tagespreisen.