Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Bericht aus dem Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat


Zweckentfremdungssatzung neu beschlossen

Im Jahr 2018 hat der Gemeinderat die Wohnbaupolitischen Grundsätze der und damit verbunden die Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Mit dieser wird z.B. die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen erschwert.  Nach 5 Jahren muss überprüft werden, ob eine erlassene Zweckentfremdungssatzung noch notwendig ist. Festzustellen ist, dass die Zahl der Wohnungsumwandlungen zurückgegangen ist. Obwohl in diesen 5 Jahren noch eine ganze Zahl an Wohnungen fertiggestellt wurde, ist es immer noch sehr schwierig in Bodman-Ludwigshafen Wohnungen, vor allem bezahlbare Wohnungen, zu finden. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine neue Zweckentfremdungssatzung. Eine ausführliche Begründung ist der Satzung in der amtlichen Bekanntmachung beigefügt.

3 Bebauungsplanänderungen auf dem Weg: 2 x Haiden, 1 x Ortsmitte Bodman

In der Ortsmitte Bodman verkauft die Gemeinde das Grundstück hinter der Volksbank. Der Bebauungsplan, der noch ein öffentliches Parkdeck vorsah, muss der Planung des Käufers angepasst werden. Auch das Haus neben der Volksbank soll durch einen Neubau ersetzt werden. Hier ergab die Detailplanung Unstimmigkeiten im Bebauungsplan. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten.

Im Baugebiet Haiden gibt es ebenfalls ein Grundstück, das nur sehr  schwierig zu bebauen ist. Grund ist hier das extrem steile Gelände. Nachdem sich ein Käufer gefunden hat, steht auch fest, wie der Bebauungsplan anzupassen ist, damit eine Bebauung überhaupt möglich ist.

Bezahlbares Wohnen hat auch mit der Wohnungsgröße zu tun: 80 m² kosten nun einmal weniger Miete als 120 m². Um den Bau kleinerer Wohnungen zu ermöglichen, soll bei den Mehrfamilienhäusern an der Seehasenallee im Baugebiet Haiden die Begrenzung der Wohnungszahl aufgehoben werden. Eine Erleichterung für private Bauherren ist, dass mit Stützmauern und Einfriedungen gegenüber Gehwegen keinen Abstand mehr einhalten müssen, nur noch gegenüber Straßen.

Die beiden Änderungen des Bebauungsplans "Haiden" werden offengelegt. Die entsprechende Bekanntmachung ist online nicht verbindlich, sie erfolgt im "Blättle" am 14. April 2023.

Umlegung "Schiltbühl II" startet

Der Bauausschuss ist auch der Umlegungsausschuss für die Umlegung "Schiltbühl II". Durch eine Umlegung werden die bisherigen Grundstücksgrenzen aufgehoben und Grundstücke nach dem Bebauungsplan neu gebildet. Mit der Durchführung der Umlegung wird das Vermessungsbüro Ludin aus Radolfzell beauftragt.

Grundsteuer: Hebesatz unter 100

Die Grundsteuerreform ist seit Monaten ein großes Diskussionsthema. Die Bodenrichtwerte werden als zu hoch kritisiert. In der Gemeinderatssitzung wurde dargestellt, dass in anderen Orten am Bodensee für vergleichbare Lagen auch vergleichbare Bodenrichtwerte ermittelt wurden. Gezeigt wurden Beispiele aus Sipplingen, Nussdorf, Wallhausen, Dingelsdorf, Langenargen, Kressbronn und weiteren Orten am See. Betont wurde auch, dass eine Mitgliedschaft der Gemeinde im Gemeinsamen Gutachterausschuss Bodensee West kein anderes Ergebnis gebracht hätte, weil dieser die Richtwerte in Bodman-Ludwigshafen  auch nur aus den Kaufpreisen ermitteln könnte, die in Bodman-Ludwigshafen gezahlt und genommen werden.

Die Verwaltung hat inzwischen eine grobe Abschätzung hinsichtlich des künftigen Hebesatzes getroffen. Nach ihren eigenen Ermittlungen bestehen in Bodman-Ludwigshafen Grundsteuerwerte, also Grundstückswerte auf der Basis des jeweiligen Bodenrichtwerts, von rund 1,3 Milliarden Euro. Daraus errechnet sich, wenn man von den derzeitigen Einnahmen ausgeht, ein Hebesatz von unter 100. Das heißt, dass die zu zahlende Grundsteuer unter dem Messbetrag liegen wird.

Die Verwaltung stellte auch für mehrere Fallkonstellationen dar, wie sich die Grundsteuerreform auswirken wird. Zentraler Punkt ist, dass die Größe einer Bebauung keine Rolle spielt. Für ein Grundstück fällt bei gleicher Größe und gleichem Bodenrichtwert die gleiche Steuer an – ob ein Einfamilienhaus darauf steht oder ein Fünffamilienhaus. Bedingt durch die Umstellung auf die reine Bodenbesteuerung und durch vielfach völlig veraltete frühere Bewertungen muss teilweise weniger, in Einzelfällen aber auch wesentlich mehr Grundsteuer bezahlt werden. Genaue Auskünfte sind aber erst möglich, wenn in 2024 eine vollständige Übersicht über die tatsächlichen Messbeträge vorliegt und der Gemeinderat auf deren Grundlage den Hebesatz für 2025 festgesetzt hat.

Neues Klimaschutzgesetz bringt viel Neues für die Gemeinden

Durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

(KlimaG BW) werden die Gemeinden verpflichtet, vielfältig Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. So sollen 2 % des Gemeindegebiets für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen also ca. 56 Hektar (oder 78 Fußballfelder). Kompliziert wird das dadurch, dass viele Flächen des Gemeindegebiets als Wald, Schutzgebiet oder besonders fruchtbarer Boden nicht dafür genutzt werden können.

Weiter sollen die Gemeinden die Emission von Treibhausgasen vermeiden. Bei Beschaffungs- oder Herstellungsentscheidungen soll ein „Schattenpreis“ von 201 € je Tonne CO2 angesetzt werden, die im Lebenszyklus des beschafften oder geschaffenen Objekts anfallen.

Bis 2040 sollen die Zuschussprogramm des Landes klimaneutral sein. Die Klimaschutzziele der Gemeinden sollen bis 2040 ebenfalls klimaneutral sein, bezogen auf verschiedene Sektoren.

Auf die Gemeinden kommen damit viele neue Aufgaben zu, die den Einsatz vieler weiterer Ressourcen erfordern.