Baupläne mit Bleistift

Veröffentlichung vergebener Aufträge

Nach § 20 Abs. 3 VOB/A sind die Ergebnisse für Bauleistungen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von sechs Monaten zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auf Bauaufträge bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) bzw. 15.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) bei Freihändigen Vergaben.

Marienschlucht Bodman - Ludiwgshafen

Umbau Gemeindezentrum

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Marienschlucht

Eigenkontrollverordnung EKVO

Ihr Kontakt

Bei Fragen zu Ausschreibungen

Herr Matthias Lohrer

Stv. Leitung Infrastruktur & Technische Dienste

07773 9300-32

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