Die Umnutzung von Wohnraum in eine Ferienwohnung oder bspw. in eine gewerbliche Nutzung ist verfahrenspflichtig. Sie benötigen hierfür einen Bau- und Zweckentfremdungsantrag auf Nutzungsänderung.
Unterlagen und weitere Informationen für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung erhalten Sie hier.
Für die Nutzungsänderung in Gewerbe sind Sie hier richtig.