Es gibt mehrere Arten von Bebauungsplänen:
- Ein "qualifizierter Bebauungsplan" regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Er setzt fest, wieviel Grundstücksanteil bebaut und versiegelt werden darf, wie hoch gebaut werden darf, welche Nutzungen auf einem Grundstück zugelassen werden können und er regelt auch die Erschließung mit Straßen und mit Leitungsrechten. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss ein Vorhaben, das sich an alle Festsetzungen und weitere Voraussetzungen hält, nicht genehmigt werden, sondern es wird nur das "Kenntnisgabeverfahren" nach § 51 der Landesbauordnung durchgeführt.
- Ein "einfacher" Bebauungsplan enthält nur wenige Regelungen. In Bodman-Ludwigshafen gibt es für einige Bereiche "einfache" Bebauungspläne. Zum Teil ist nur geregelt, dass das Gebiet ein Wohngebiet ist, Nebenwohnungen unzulässig sind und Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zugelassen werden können. Im Übrigen muss sich ein Bauvorhaben "in die Eigenart der näheren Umgebung" "einfügen", so §34 des Baugesetzbuchs.
- Ein "vorhabenbezogener" Bebauungsplan dient zur Umsetzung eines bestimmten Projekts, wie z.B. der Bebauung "Immengarten" an der Überlinger Straße in Ludwigshafen oder dem Hotel am "Sonnenbühl".
Die meisten Bebauunspläne sind kombiniert mit "örtlichen Bauvorschriften" über die Gestaltung der Gebäude.