Ferienwohnung beantragen
Die Errichtung einer Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig. Sie müssen hierfür einen Bauantrag auf Nutzungsänderung und einen Zweckentfremdungsantrag stellen.
Nach der Genehmigung müssen Sie sich mit dem Fachbereich Tourismus, Kultur und Marketing bezüglich Meldewesen, Gästekarten und Kurtaxe in Verbindung setzen.
Vorab informieren:
Sie haben vor, eine bestehende Wohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Diese Nutzungsänderung ist baurechtlich verfahrenspflichtig. Weiter ist ein Zweckentfremdungsantrag erforderlich. Wenn Sie Ihre Kellerräume, Hobbyräume o.ä. oder Teile Ihrer Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln möchten, greifen die selben Regelungen.
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten haben, benötigen Sie vor der ersten Vermietung einen Zugang zum elektronischen Meldewesen, um Ihre Gäste ordnungsgemäß anzumelden sowie Gästekarten ausstellen zu können. Über das elektronische Meldewesen wird zudem die Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe abgerechnet. Hierfür setzen Sie sich bitte nach der Genehmigung für eine Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Tourismus, Kultur und Marketing in Verbindung.
Die baurechtlich erforderlichen Unterlagen müssen elektronisch beim Baurechtsamt Stockach über baurechtsamt(at)stockach.de eingereicht werden. Wir leiten die Unterlagen an das zuständige Baurechtsamt Stockach weiter. Die Gemeinde führt, falls vom Baurechtsamt angeordnet, die Angrenzeranhörung durch. Der Bauausschuss des Gemeinderats beschließt über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag auf Baugenehmigung erhalten Sie vom Baurechtsamt Stockach.
Weiter muss noch ein Zweckentfremdungsantrag ebenfalls elektronisch direkt bei der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen über gemeinde(at)bodman-ludwigshafen.de eingereicht werden. Mit dem Antrag auf Zweckentfremdung hat das Baurechtsamt Stockach nichts zu tun. Das gesamte Verfahren läuft bei der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen. Der Antrag wird im Bauausschuss behandelt, welcher auch für die Entscheidung der Anträge zuständig ist. Sie erhalten die Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens also direkt von der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen.
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten haben, benötigen Sie vor der ersten Vermietung einen Zugang zum elektronischen Meldewesen, um Ihre Gäste ordnungsgemäß anzumelden sowie Gästekarten ausstellen zu können. Über das elektronische Meldewesen wird zudem die Kurtaxe und die Fremdenverkehrsabgabe abgerechnet. Für das elektronische Meldewesen und die Ausstellung der Gästekarten erhalten Sie vom Fachbereich Tourismus, Kultur und Marketing eine kurze Einweisung sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen. Bitte setzen Sie sich nach der Genehmigung für eine Terminvereinbarung mit dem Fachbereich für Tourismus, Kultur und Marketing in Verbindung.
- Bauantrag auf Nutzungsänderung in Ferienwohnung (vorausgefüllt)
- Lageplan schriftlicher Teil
- Stellplatznachweis
- Anleitung zum Ausfüllen des Statistikbogens
- Zweckentfremdungsantrag
Weiter ist eine Wohnflächenberechnung und ein Grundrissplan mit Eintragung der neuen Nutzung als Ferienwohnung erforderlich. Der Grundrissplan muss vom Grundstückseigentümer/in bzw. Antragsteller/in mit aktuellem Datum unterschrieben werden.
Dem Bauantrag ist ein aktueller Lageplan beizulegen. Sollten Sie keinen aktuellen Lageplan besitzen können Sie diesen beim Vermessungsamt des Landramtes Konstanz unter der folgenden Mail beantragen:
service.vermessungsamt(at)lrakn.de
Die o.g. Unterlagen zum Bauantrag müssen elektronisch bei der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen über gemeinde(at)bodman-ludwigshafen.de eingereicht werden.
Die Unterlagen zum Zweckentfremdungsantrag müssen ebenfalls elektronisch bei der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen eingereicht werden.
Ca. 8-10 Wochen Verfahrendauer.
Die Baugenehmigungsgebühr beträgt 150 € (ohne Gewähr, wird vom Baurechtsamt festgesetzt).
Die Gebühr für die Zweckentfremdungsgenehmigung beträgt 25 €.