Zollhaus in Bodman-Ludwigshafen. Im Vordergrund der Bodensee mit einzelnen Segelbooten.

Bericht aus dem Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat


Aus dem Gemeinderat vom 19.03.2024

Ergänzendes Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schiltbühl II“

Der Gemeinderat hat in den letzten Jahren das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schiltbühl II“ beschlossen. Aufgrund der Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts
im Juli 2023, dass § 13 b BauGB nicht mit Europarecht vereinbar und damit nicht anwendbar ist, hat sich das Verfahren verzögert. Damit das Regierungspräsidium Freiburg die Waldumwandlungserklärung erteilt,
muss das ergänzende Verfahren durchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass die Artenschutzmaßnahmen erst im nächsten Winter durchgeführt werden können, also 2024/25. Erst nach einem Jahr kann der Erfolg
evaluiert werden, so dass erst 2026 mit der Erschließung begonnen werden kann. Für den Bebauungsplan „Schiltbühl II“ wird das Verfahren nach § 215 a BauGB durchgeführt und der Entwurf veröffentlicht.

Neuer Name eines Gemeindeweges in Bodman

Da in der kleinen Gasse von der Kaiserpfalzstraße zur Straße „Im Weilergarten“ prinzipiell noch gebaut werden könnte und ein Haus bereits geplant ist, sollte der Bereich umbenannt werden, da sonst keine sinnvolle
Hausnummerierung möglich ist. Es wurden einige Vorschläge eingereicht von denen man sich für „Kaiserpfalzgässle“ entschieden hat.

Überprüfung des Lärmaktionsplanes

Der im Jahr 2018 aufgestellte Lärmaktionsplan muss überarbeitet werden. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, bestehende Probleme zu mindern und ruhigere Gebiete zu schützen. Die Pflicht zur Überprüfung
besteht nur für den Bereich der B31 von Sipplingen kommend bis zur Kreuzung zur B34 in der Ortsmitte Ludwigshafen. Damit Maßnahmen die aus dem Lärmaktionsplan resultieren förderfähig sind, muss jedoch eine
erweiterte Überprüfung stattfinden, bei der die komplette B31 und die B34 mitbewertet werden. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für eine erweiterte Überprüfung an die Firma Modus Consult
Ulm GmbH in Höhe von 14.969,01 Euro zu erteilen.

Änderung der Parkgebührensatzung

Die Parkgebührensatzung wurde inhaltlich bezüglich des Wohnmobilstellplatzes geändert, da die bisherigen Regelungen nicht praktikabel waren. Das Tagesticket kostet künftig auch in der Nebensaison 15,- Euro.
Außerdem ist es nicht mehr möglich ein Ticket für einen kürzeren Zeitraum als einem Tag zu lösen. Die Höchstparkdauer von 24 Stunden, die für den Wohnmobilstellplatz aufgeführt war, wurde gestrichen.

Hundesportabteilung des TSV Bodman bekommt eine Trainingsfläche

Der Gemeinderat hat dem Antrag der Hundesportabteilung stattgegeben und stellt eine Teilfläche östlich des Fußballplatzes Bodman zur Verfügung.

Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024 wurde beschlossen